Erwägungsgrund 7 32006R0051
Die Gemeinschaft hat nach dem in den Abkommen oder Protokollen über die Fischereibeziehungen vorgesehenen Verfahren Konsultationen über Fangrechte mit Norwegen, den Färöern und Grönland geführt.
Die Gemeinschaft hat nach dem in den Abkommen oder Protokollen über die Fischereibeziehungen vorgesehenen Verfahren Konsultationen über Fangrechte mit Norwegen, den Färöern und Grönland geführt.