Erwägungsgrund 4 32012R0389
Der Austausch von Informationen über Verbrauchsteuerangelegenheiten muss möglichst breit angelegt sein, damit ein wirklichkeitsgetreues Bild der Verbrauchsteuersituation bestimmter Personen gezeichnet werden kann, wobei es den Mitgliedstaaten aber nicht gestattet ist, Beweisausforschungen („fishing expeditions“) anzustellen oder um Informationen zu ersuchen, deren Relevanz für die Verbrauchsteuersituation einer bestimmten Person oder einer bestimmbaren Personengruppe oder eines bestimmbaren Personenkreises unwahrscheinlich ist.