Erwägungsgrund 3 32012R0389
Die Rolle der elektronischen Datenübermittlung beim Austausch von Informationen muss aus Effizienz-, Zeit- und Kostengründen ausgeweitet werden. Da sich bestimmte Ersuchen ständig wiederholen und innerhalb der Union eine große Sprachenvielfalt herrscht, muss sichergestellt werden, dass beim Informationsaustausch zunehmend Standardformate zum Einsatz kommen, um so eine schnellere Bearbeitung der Auskunftsersuchen zu ermöglichen. Dies lässt sich am besten durch eine systematischere Verwendung des EDV-gestützten Systems erreichen, das durch die Entscheidung Nr. 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 über die Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren eingerichtet wurde. Dieses System bietet mittlerweile weit größere Möglichkeiten als beim Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 und wird zudem fortlaufend weiterentwickelt. Die Mitgliedstaaten sollten daher verpflichtet werden, das System wann immer möglich zu verwenden.