Erwägungsgrund 22 32012R0389
Da diese Durchführungsrechtsakte Maßnahmen von allgemeiner Tragweite im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 darstellen, sollte bei ihrem Erlass das Prüfverfahren zur Anwendung gelangen.