Erwägungsgrund 7 32012R0389
Zur wirksamen Kontrolle der Verbrauchsteuerverfahren bei der grenzüberschreitenden Beförderung ist es notwendig, auch weiterhin die Möglichkeit gleichzeitiger Prüfungen durch die Mitgliedstaaten sowie die Anwesenheit von Beamten eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats im Rahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden vorzusehen.