Erwägungsgrund 2 32012R0389
Zur Vollendung des Binnenmarktes ist auch weiterhin ein System der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern erforderlich, das alle Aspekte der Vorschriften über die Anwendung von Verbrauchsteuern auf die Waren erfasst, die in Artikel 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem genannt sind.