Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014
Mit der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Richtlinie 80/68/EWG des Rates […]mit Wirkung vom 22. Dezember 2013 aufgehoben. Um die gleichen Vorschriften über den Schutz des Grundwassers wie jene der Richtlinie 80/68/EWG am letzten Tag ihrer Geltung im Rahmen der Cross-Compliance beizubehalten, empfiehlt es sich, den Geltungsbereich der Cross-Compliance anzupassen und einen Standard für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand festzulegen, der die Anforderungen der Artikel 4 und 5 dieser Richtlinie abdeckt.
Erwägungsgrund 15 32013R1310Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen