Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Jahr 2014 ein Übergangsjahr sein wird, in dem die Mitgliedstaaten die uneingeschränkte Umsetzung der GAP-Reform vorbereiten müssen, ist es wichtig, sicherzustellen, dass der Verwaltungsaufwand infolge der in dieser Verordnung festgelegten Übergangsregelungen auf das absolut Notwendige beschränkt wird —
Erwägungsgrund 23 32013R1310Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen