Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014
In der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ist vorgesehen, die Unterstützung für die Seidenraupenzucht in die Direktzahlungsregelung zu integrieren und folglich aus der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu streichen. Angesichts der aufgeschobenen Anwendung der neuen Direktzahlungsregelung sollten die Beihilfen für den Seidenraupenzuchtsektor um ein weiteres Jahr gewährt werden.
Erwägungsgrund 17 32013R1310Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen