Erwägungsgrund 11 32013R1417
Durchführungsrechtsakte, mit denen gegebenenfalls die Übereinstimmung mit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates angenommenen künftigen Mindestsicherheitsstandards und technischen Spezifikationen für von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente, die zwecks Vermeidung der Gefahr von Nachahmung und Verfälschung geheim gehalten werden können, sichergestellt werden soll, sollten im Wege des Beratungsverfahrens erlassen werden. Das Beratungsverfahren sollte für den Erlass von Durchführungsrechtsakten zum Umgang mit Fällen von Verlust, Diebstahl, Ausstellung von Duplikaten und Rückgabe von Laissez-Passer durch die Organe, verwendet werden. Im Rahmen des Beratungsverfahrens sollte die Kommission von dem mit Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates eingesetzten Ausschuss unterstützt werden.