Erwägungsgrund 3 32013R1417
In Artikel 23 des Statuts der Beamten sowie in den Artikeln 11 und 81 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sind die Bedingungen festgelegt, unter denen Laissez-Passer an Bedienstete der Union ausgestellt werden.