Erwägungsgrund 2 32013R1417
Es wird darauf hingewiesen, dass Artikel 6 Absatz 1 des Protokolls auf die Mitglieder der Organe der Union und die Bediensteten der Union Anwendung findet, die entweder dem Statut der Beamten oder den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union unterliegen.