Erwägungsgrund 12 32013R1417
Es sollte sichergestellt werden, dass in dem elektronischen Datenträger der Laissez-Passer keine anderen Informationen gespeichert werden als diejenigen, die nach Verordnung und ihren Anhängen vorgesehen sind.
Es sollte sichergestellt werden, dass in dem elektronischen Datenträger der Laissez-Passer keine anderen Informationen gespeichert werden als diejenigen, die nach Verordnung und ihren Anhängen vorgesehen sind.