Erwägungsgrund 5 32013R1417
In jedem Fall werden dem Inhaber des Laissez-Passer mit der Ausstellung des Laissez-Passer keine Vorrechte und Befreiungen gewährt.
In jedem Fall werden dem Inhaber des Laissez-Passer mit der Ausstellung des Laissez-Passer keine Vorrechte und Befreiungen gewährt.