Erwägungsgrund 4 32013R1417
Im Interesse der Union und zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht kann die Ausstellung von Laissez-Passer in Ausnahmefällen und mit angemessener Begründung auch auf besondere Antragsteller ausgeweitet werden.
Im Interesse der Union und zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht kann die Ausstellung von Laissez-Passer in Ausnahmefällen und mit angemessener Begründung auch auf besondere Antragsteller ausgeweitet werden.