Erwägungsgrund 15 32015R0104
In Anbetracht des jüngsten wissenschaftlichen Gutachtens des Internationalen Rats für Meeresforschung (im Folgenden „ICES“) und im Einklang mit den internationalen Vereinbarungen im Rahmen des Übereinkommens über die Fischerei im Nordostatlantik (im Folgenden „NEAFC“) ist es erforderlich, den Fischereiaufwand für bestimmte Tiefseearten zu beschränken.