Erwägungsgrund 26 32015R0104
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) hat auf ihrer Jahrestagung 2014 eine Erhöhung der TAC und Quoten für Roten Thun für einen Zeitraum von drei Jahren angenommen und die TAC und Quoten für Schwertfisch im Nordatlantik und im Südatlantik sowie für Weißen Thun im Südatlantik und im Nordatlantik für den Zeitraum 2015-2016 in derzeitiger Höhe bestätigt. Zudem sollten die Fänge aller anderen in Anhang ID gelisteten ICCAT-Bestände im Rahmen der Freizeit- und Sportfischerei, wie dies bereits für den Bestand von Rotem Thun der Fall ist, auch den von dieser Organisation angenommenen Fangbeschränkungen unterliegen, um zu gewährleisten, dass die Union ihre Quoten nicht überschreitet. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.