Erwägungsgrund 27 32015R0104
Die Vertragsparteien der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (im Folgenden „CCAMLR“) haben auf ihrer Jahrestagung 2014 sowohl für Zielarten als auch für Beifangarten Fangbeschränkungen angenommen, einschließlich einer Beifangquote für die Jahre 2015 und 2016 für bestimmte Versuchsfischereien im Untergebiet 88.2. Die Aufnahme einer solchen Quote im Jahr 2015 sollte bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten für das Jahr 2016 berücksichtigt werden.