Erwägungsgrund 18 32015R2421
Es sollte präzisiert werden, dass ein gerichtlicher Vergleich, der im Laufe des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen von einem Gericht gebilligt oder vor einem Gericht geschlossen wurde, auf dieselbe Weise vollstreckbar ist wie ein in diesem Verfahren ergangenes Urteil.