Erwägungsgrund 21 32015R2421
Angaben zu Gerichtsgebühren und Zahlungsmodalitäten sowie zu den Behörden oder Organisationen, die in den Mitgliedstaaten praktische Hilfestellung geben, sollten transparenter werden und über das Internet leicht zugänglich sein. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten diese Angaben der Kommission übermitteln, die ihrerseits sicherstellen sollte, dass diese Angaben auf geeignete Weise, insbesondere über das Europäische Justizportal, veröffentlicht werden und weite Verbreitung finden.