Erwägungsgrund 3 32016R1036
Zur Sicherung einer angemessenen und transparenten Anwendung der Regeln des Antidumping-Übereinkommens 1994 sollten die Formulierungen dieses Übereinkommens so gut wie möglich in das Unionsrecht übertragen werden.
Zur Sicherung einer angemessenen und transparenten Anwendung der Regeln des Antidumping-Übereinkommens 1994 sollten die Formulierungen dieses Übereinkommens so gut wie möglich in das Unionsrecht übertragen werden.