Erwägungsgrund 19 32016R1036
Insbesondere ist es erforderlich, eine Neufeststellung der Ausfuhrpreise und der Dumpingspannen vorzusehen, wenn der Zoll von dem Ausführer über eine Form von Ausgleichsvereinbarung getragen wird und sich nicht in den Preisen der Waren widerspiegelt, die Gegenstand von Maßnahmen in der Union sind.