Verordnung (EU, Euratom) 2016/804 des Rates vom 17. Mai 2016 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel
Die Meldeschwelle für Fälle, in denen traditionelle Eigenmittel für uneinbringlich erklärt wurden oder als uneinbringlich gelten, sollte angehoben werden, um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Kommission zu senken.
Erwägungsgrund 17 32016R0804Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen