Erwägungsgrund 5 32016R0804
Die Eigenmittelkonten der Kommission sollten nur auf Anweisung der Kommission belastet werden. Die Erhebung von Negativzinsen sollte hiervon unberührt bleiben.
Die Eigenmittelkonten der Kommission sollten nur auf Anweisung der Kommission belastet werden. Die Erhebung von Negativzinsen sollte hiervon unberührt bleiben.