Erwägungsgrund 54 32018R0848
Ökologischer/Biologischer Wein sollte den relevanten Vorschriften für verarbeitete ökologische/biologische Lebensmittel unterliegen. Da Wein indes eine spezifische und wichtige Kategorie ökologischer/biologischer Erzeugnisse ist, sollten zusätzliche detaillierte Produktionsvorschriften speziell für ökologischen/biologischen Wein festgelegt werden. Ökologischer/Biologischer Wein sollte ausschließlich aus ökologischen/biologischen Ausgangsstoffen hergestellt werden, und es sollten nur bestimmte Erzeugnisse und Stoffe hinzugefügt werden dürfen, die gemäß dieser Verordnung zugelassen sind. Die Verwendung bestimmter önologische Verfahren, Prozesse und Behandlungen sollten bei der Herstellung von ökologischem/biologischem Wein verboten sein. Andere Verfahren, Prozesse und Behandlungen sollten unter genau festgelegten Bedingungen erlaubt sein.