Art. 35 32019R0126
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 wird aufgehoben, und alle Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 wird aufgehoben, und alle Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.