Erwägungsgrund 10 32019R0712
Eine Diskriminierung könnte vorliegen, wenn ein Luftfahrtunternehmen der Union ohne objektive Gründe eine unterschiedliche Behandlung erfährt, insbesondere eine unterschiedliche Behandlung in Bezug auf: Preise von und Zugang zu Bodenabfertigungsdiensten; Flughafeninfrastruktur; Flugsicherungsdienste; die Zuweisung von Zeitnischen; Verwaltungsverfahren wie die Visumerteilung für das Personal ausländischer Luftfahrtunternehmen; die detaillierten Modalitäten für den Verkauf und die Verteilung von Flugdiensten; oder andere Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit, wie aufwendige Zollabfertigungsverfahren, und alle anderen unlauteren Praktiken finanzieller oder betrieblicher Art.