Erwägungsgrund 4 32019R0712
Der Grundsatz des fairen Wettbewerbs ist in der Union fest verankert, in der marktverzerrende Praktiken unter das Unionsrecht fallen, das Chancengleichheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle in der Union tätigen Luftfahrtunternehmen der Union sowie aus Drittländern garantiert.