Erwägungsgrund 19 32020R0873
Da der Faktor zur Unterstützung von KMU und der Faktor zur Unterstützung von Infrastruktur eine günstigere Behandlung bestimmter Risikopositionen gegenüber KMU und Infrastrukturprojekten ermöglichen, würde ihre Anwendung in der COVID-19-Pandemie den Instituten einen Anreiz geben, mehr der dringend benötigten Kredite zur Verfügung zu stellen. Damit die Institute diese beiden Unterstützungsfaktoren schon während der COVID-19-Pandemie nutzen können, ist es daher erforderlich, ihren Geltungsbeginn vorzuziehen.