Erwägungsgrund 10 32022R1032
Um auf der Grundlage des von jedem Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen übermittelten Entwurfs des Befüllungspfades den Befüllungspfad für jeden dieser Mitgliedstaaten ab 2023 festzulegen, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.