Erwägungsgrund 35 32022R1032
Diese Verordnung sollte, so schnell wie möglich, Teil des Besitzstandes der Energiegemeinschaft gemäß dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft, der am 25. Oktober 2005 in Athen unterzeichnet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, in den Besitzstand der Union aufgenommen werden.