Erwägungsgrund 28 32022R1032
Der Sektor der Speicheranlagen ist für die Union, die Sicherheit ihrer Energieversorgung und sonstige wesentliche Sicherheitsinteressen der Union von großer Bedeutung. Unterirdische Gasspeicheranlagen gelten daher als kritische Infrastruktur im Sinne der Richtlinie 2008/114/EG des Rates. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die im Rahmen dieser Verordnung eingeführten Maßnahmen in den nationalen Energie- und Klimaplänen und in den Fortschrittsberichten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates zu berücksichtigen.