Erwägungsgrund 18 32022R1032
Alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Befüllung unterirdischer Gasspeicheranlagen, einschließlich der Bedingungen, die für die Befüllung auf der Grundlage der Lastenteilung und der Bedingungen, die für die Entnahme von Gas aus unterirdischen Gasspeicheranlagen aufzuerlegen sind, sollten notwendig, klar festgelegt, transparent, verhältnismäßig, diskriminierungsfrei und überprüfbar sein, den Wettbewerb nicht unangemessen verfälschen, das ordnungsgemäße Funktionieren des Gasbinnenmarktes nicht unangemessen beeinträchtigen und die Gasversorgungssicherheit anderer Mitgliedstaaten oder der Union nicht gefährden. Insbesondere sollten diese Maßnahmen nicht zur Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung oder zu unerwarteten Mehreinnahmen für Unternehmen führen, die unterirdische Gasspeicheranlagen kontrollieren oder Speicherkapazität gebucht, aber nicht genutzt haben.