Erwägungsgrund 32 32022R1032
Wenn Unternehmen mehr Gas zu einer Zeit kaufen müssen, in der der Gaspreis hoch ist, könnte dies den Preis weiter in die Höhe treiben. Die Regulierungsbehörden sollten daher in der Lage sein, einen Preisnachlass in Höhe von bis zu 100 % auf Einspeise- und Ausspeisetarife für Fernleitungs- und Verteilungskapazitäten an Einspeisepunkten aus und Ausspeisepunkten in sowohl unterirdische(n) Gasspeicheranlagen als auch für LNG-Anlagen anzuwenden, um die Speicherung für die Marktteilnehmer attraktiver zu machen. Die nationalen Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden werden auch aufgefordert, ihre Befugnisse zu nutzen, um unangemessene Erhöhungen von Speichertarifen wirksam auszuschließen.