Erwägungsgrund 34 32022R1032
Angesichts der mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine verbundenen unmittelbaren Gefahr für die Gasversorgungssicherheit sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Aufgrund der außergewöhnlichen Art der derzeitigen Umstände sollten bestimmte, mit der vorliegenden Verordnung eingeführte Bestimmungen jedoch nur bis zum 31. Dezember 2025 gelten.