Erwägungsgrund 25 32022R1032
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Risikobewertungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/1938 alle Risiken berücksichtigen, die sich erheblich auf die Gasversorgungssicherheit auswirken können. Zu diesem Zweck sollten bei dem risikobasierten Ansatz zur Bewertung der Gasversorgungssicherheit und zur Festlegung von Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen auch Szenarien eines vollständigen Ausfalls einer einzigen Bezugsquelle berücksichtigt werden. Um zur Vermeidung einer Störung der Gasversorgung und zur Begrenzung der Auswirkung einer solchen Störung eine größtmögliche Vorsorge zu gewährleisten, sollten die gemeinsamen und nationalen Risikobewertungen unter Berücksichtigung solcher Szenarien durchgeführt werden. Dies würde die Koordinierung von Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen eines Notfalls sowie die Optimierung der Ressourcen ermöglichen, um eine kontinuierliche Versorgung im Falle einer vollständigen Versorgungsstörung zu gewährleisten.