Erwägungsgrund 12 32022R0615
Für den Fall einer Uneinigkeit zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission über die Bereitstellung traditioneller Eigenmittel sollte die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 ein Überprüfungsverfahren vorsehen, um die Transparenz zu verbessern und die Verteidigungsrechte der Mitgliedstaaten zu klären. Auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaats sollten das Ergebnis des Überprüfungsverfahrens sowie der Stand anhängiger Verfahren mit der Kommission in einer jährlich zu organisierenden Sitzung erörtert werden. Diese Sitzung sollte auf angemessener Ebene mit hochrangigen Vertretern veranstaltet werden, damit die jeweiligen Standpunkte überdacht und Anstrengungen unternommen werden können, um die Einleitung etwaiger Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern, was im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs erfolgen muss.