Verordnung (EU, Euratom) 2022/615 des Rates vom 5. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014, um die Vorhersehbarkeit für die Mitgliedstaaten zu verbessern und die Verfahren für die Streitbeilegung bei der Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel zu klären
Im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung sollten nur vorübergehend mehrere Bereitstellungsverordnungen gleichzeitig bestehen, und solche Rechtsakte sollten so bald wie möglich zu einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.
Erwägungsgrund 15 32022R0615
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