Erwägungsgrund 6 32022R0615
Der derzeitige Schwellenwert, unter dem auf Zinsbeträge verzichtet wird, muss angepasst werden. Es ist daher notwendig, den Betrag, bei dem auf die Einziehung von Zinsen verzichtet wird, zu erhöhen, um die Kostenwirksamkeit der Einziehungsverfahren zu verbessern.