Erwägungsgrund 13 32022R0615
Die Kommission sollte die Funktionsweise des Überprüfungsverfahrens im Rahmen einer möglichen Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 oder bis spätestens Ende 2026 überprüfen und insbesondere Möglichkeiten zur Straffung des Überprüfungsverfahrens, das gegebenenfalls durch einen Beschluss der Kommission abgeschlossen werden könnte, bewerten.