Verordnung (EU, Euratom) 2022/615 des Rates vom 5. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014, um die Vorhersehbarkeit für die Mitgliedstaaten zu verbessern und die Verfahren für die Streitbeilegung bei der Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel zu klären
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 16 32022R0615
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