Erwägungsgrund 30 32023R2674
Der Name des Ausschusses des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen sollte geändert werden, um den Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 gemäß der vorliegenden Verordnung Rechnung zu tragen.
Der Name des Ausschusses des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen sollte geändert werden, um den Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 gemäß der vorliegenden Verordnung Rechnung zu tragen.