Erwägungsgrund 31 32023R2674
Die der Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung übertragenen Durchführungsbefugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.