Erwägungsgrund 4 32023R2674
Um die in Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Ziele der GAP mit Leben zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Union ihren derzeitigen und ihren künftigen Herausforderungen angemessen begegnet, sollten die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft der Union, nämlich die wirtschaftliche, die ökologische und die soziale Dimension gemäß insbesondere den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates, abgedeckt werden. Im Einklang mit Artikel 11 AEUV sind Daten zum Umweltschutz in das FSDN einzubeziehen, um so zur Bewertung zusätzlicher Aspekte der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft der Union beizutragen. Darüber hinaus sollte der Rahmen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen für die Nachhaltigkeit von Betrieben mit Blick auf drei Hauptaspekte — Wirtschaft, Ökologie und Soziales — berücksichtigt werden, um die Verbindung zur Verwirklichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu stärken.