Erwägungsgrund 36 32024R1359
Um die reibungslose Umsetzung des Solidaritätsmechanismus gemäß dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte der EU-Solidaritätskoordinator zusätzlich zu den in der Verordnung (EU) 2024/1351 genannten Aufgaben Übernahmemaßnahmen unterstützen und eine Kultur der Vorsorge, Zusammenarbeit und Resilienz zwischen den Mitgliedstaaten fördern. In Krisensituationen sollte der EU-Solidaritätskoordinator alle zwei Wochen ein Bulletin über den Stand der Umsetzung und der Funktionsweise des Übernahmemechanismus vorlegen. Damit der EU-Solidaritätskoordinator seine Aufgaben gemäß dieser Verordnung wirksam wahrnehmen kann, sollte sein Büro mit ausreichend Personal und Ressourcen ausgestattet sein. Bei der Durchführung von Übernahmen sollten vulnerable Personen vorrangig berücksichtigt werden.