Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission führt den Haushalt nach einer der folgenden Methoden aus: In Bezug auf Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffern vi und vii kann der Betrag der erforderlichen finanziellen Garantien in dem einschlägigen Basisrechtsakt festgelegt und auf den Höchstbetrag des Unionsbeitrags zu der betreffenden Einrichtung begrenzt werden. Im Fall mehrerer Garantiegeber wird die Aufteilung des Betrags der insgesamt durch die Garantien zu deckenden Verbindlichkeiten in der Beitragsvereinbarung festgelegt, wobei vorgesehen werden kann, dass die Verbindlichkeiten der einzelnen Garantiegeber im Verhältnis zu dem Anteil ihres jeweiligen Beitrags zu der Einrichtung stehen.
direkt (direkte Mittelverwaltung) — wie in den Artikeln 125 bis 156 festgelegt — über ihre Dienststellen, einschließlich ihrer Bediensteten in den Delegationen der Union unter Aufsicht des jeweiligen Delegationsleiters nach Artikel 60 Absatz 2, oder über die in Artikel 69 genannten Exekutivagenturen;
in geteilter Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten (geteilte Mittelverwaltung) — wie den Artikeln 63 und 125 bis 129 festgelegt — oder
indirekt (indirekte Mittelverwaltung) — wie in den Artikeln 125 bis 152 und 157 bis 162 festgelegt —, wenn dies im Basisrechtsakt vorgesehen ist, oder in den in Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a bis d genannten Fällen, im Wege der Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben auf
in Artikel 161 genannte Drittländer oder von ihnen benannte Einrichtungen,
internationale Organisationen oder deren Agenturen im Sinne des Artikels 159,
die Europäische Investitionsbank (EIB) oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder beide, wenn sie als Gruppe handeln (im Folgenden „EIB-Gruppe“),
die in den Artikeln 70 und 71 genannten Einrichtungen der Union,
öffentliche Einrichtungen einschließlich mitgliedstaatlicher Organisationen,
privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, einschließlich mitgliedstaatlicher Organisationen, sofern ihnen ausreichende finanzielle Garantien bereitgestellt werden,
privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Umsetzung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und denen ausreichende finanzielle Garantien bereitgestellt werden,
Einrichtungen oder Personen, die mit der Umsetzung bestimmter Maßnahmen im Rahmen der GASP gemäß Titel V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind,
in einem Mitgliedstaat ansässige Einrichtungen, die dem Privatrecht eines Mitgliedstaats oder dem Unionsrecht unterliegen und im Einklang mit sektorspezifischen Vorschriften für die Betrauung mit der Ausführung von Unionsmitteln oder der Erteilung von Haushaltsgarantien in Betracht kommen, insofern diese Einrichtungen von Einrichtungen im Sinne der Ziffern v oder vi kontrolliert und von den Kontrollstellen mit angemessenen finanziellen Garantien mit gesamtschuldnerischer Haftung oder gleichwertigen finanziellen Garantien ausgestattet werden, die bei jeder Maßnahme auf den Höchstbetrag der Unionsunterstützung begrenzt werden können.
Für die Zwecke der direkten Mittelverwaltung kann die Kommission die in den Titeln VII, VIII, IX, X und XII genannten Instrumente nutzen. Für die Zwecke der geteilten Mittelverwaltung sind die Instrumente für den Haushaltsvollzug jene, die in den sektorspezifischen Vorschriften festgelegt sind. Für die Zwecke der indirekten Mittelverwaltung wendet die Kommission Titel VI und, im Fall von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien, die Titel VI und X an. Die Durchführungsstellen wenden die in der betreffenden Beitragsvereinbarung festgelegten Instrumente für den Haushaltsvollzug an.
Die Kommission ist nach Artikel 317 AEUV für den Haushaltsvollzug verantwortlich und darf die diesbezüglichen Aufgaben nicht an Dritte übertragen, wenn diese Aufgaben mit einem großen Ermessensspielraum für politische Entscheidungen verbunden sind. Die Kommission darf im Wege von Verträgen nach Titel VII dieser Verordnung keine Aufgaben übertragen, die die Ausübung hoheitlicher Befugnisse und Ermessensbefugnisse umfassen.
Vorbehaltlich der Absätze 3 bis 5 dieses Artikels gelten die in Teil 1 Titel IV Kapitel 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und in den Artikeln 188 und…
Die Kommission überträgt den anderen Unionsorganen die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne im Haushaltsplan.
Das Programm wird mittels direkter Mittelverwaltung gemäß der Haushaltsordnung oder mittels indirekter Mittelverwaltung mit Stellen, auf die in Artikel 62…
in einem Mitgliedstaat ansässige Einrichtungen, die dem Privatrecht eines Mitgliedstaats oder dem Unionsrecht unterliegen und im Einklang mit sektorspezifischen…
wenn die Kommission den Haushaltsplan der Union in direkter oder indirekter Mittelverwaltung gemäß Artikel 62 Absatz 1 Buchstaben a und c der Haushaltsordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.