Erwägungsgrund 11 32024R2516
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Wirtschaftsakteure, die EU-Düngeprodukte auf dem Markt bereitstellen, zu gewährleisten und die Endnutzer bei der Handhabung solcher Produkte zu schützen, sollten harmonisierte Anforderungen an die digitale Kennzeichnung festgelegt werden.