Erwägungsgrund 18 32024R2516
Bei der Festlegung detaillierterer Vorschriften für die digitale Kennzeichnung sollte die Kommission anderen Unionsvorschriften über die Bereitstellung von Informationen über Produkte, Stoffe und Gemische in digitaler Form besonderes Augenmerk widmen. Es sollte möglich sein, an einer einzigen Stelle im digitalen Raum auf alle in verschiedenen Unionsvorschriften vorgeschriebenen Informationen zuzugreifen, damit die Nutzer über einen einfachen Zugang zu allen erforderlichen Informationen verfügen. Dies würde das Nutzererlebnis vereinfachen und das Vertrauen in digitale Informationsquellen stärken. Darüber hinaus würde so eine umfassendere und nutzerfreundlichere Schnittstelle geboten, mit der die Transparenz gegenüber Verbrauchern und eine fundierte Entscheidungsfindung gefördert wird.