Erwägungsgrund 19 32024R2516
Bei der Entscheidung darüber, bei welchen Kennzeichnungselementen Wirtschaftsakteure, die EU-Düngeprodukte in einer Verpackung für Endnutzer auf dem Markt bereitstellen, die Möglichkeit haben, sie ausschließlich digital bereitzustellen, sollte die Kommission die digitale Bereitschaft unter den Nutzern von EU-Düngeprodukten und die Notwendigkeit, die Sicherheit für die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und die Umwelt bei der Verwendung solcher Produkte weiterhin zu gewährleisten, sowie die Notwendigkeit, für die Verfügbarkeit des digitalen Etiketts für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens des EU-Düngeprodukts zu sorgen, berücksichtigen. Darüber hinaus sollte der sich wandelnden digitalen Landschaft Rechnung getragen werden, wobei sicherzustellen ist, dass die digitale Kennzeichnung im Einklang mit dem technologischen Fortschritt zugänglich und benutzerfreundlich bleibt. Es ist äußerst wichtig, die Rückmeldungen von Endnutzern und Interessenträgern auszuwerten, um sicherzustellen, dass das System zur digitalen Kennzeichnung ihren Bedürfnissen gerecht wird und etwaigen neuen Problemen Rechnung trägt.