Erwägungsgrund 14 32024R2516
Unter Berücksichtigung sowohl des Interesses der Nutzer am Zugang zu Informationen über EU-Düngeprodukte mit relativ langer Haltbarkeitsdauer als auch des Interesses der Wirtschaftsakteure an der Vermeidung unnötiger Kosten sollten die Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass das digitale Etikett für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens des EU-Düngeprodukts verfügbar ist.